Geschäftsordnung
des Kreises Fürth im BTTV
e.V.
I
Exekutive
Die
Organe der Exekutive sind:
-
der Kreisvorstand
mit den Vorstandsbereichen
-
Sport
-
Finanzen
-
Jugend
-
Öffentlichkeitsarbeit
-
Vereinsservice
1
Kreisvorstand
Zusammensetzung:
Ordentliche
Mitglieder des Kreisvorstands sind:
-
der Kreisvorsitzende,
als Vorsitzender
-
der Kreissportwart,
-
der Kreiskassenwart,
-
der Kreisfachwart
Öffentlichkeitsarbeit,
-
der Kreisfachwart
Vereinsservice,
-
der Kreisjugendwart.
Außerordentliche
Mitglieder des Kreisvorstands sind:
-
die Ehrenvorsitzenden
des Kreises
Der Kreisvorstand wählt bei seiner konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte einen stellvertretenden Kreisvorsitzenden.
1.1
Aufgaben des Kreisvorstandes
-
Der Kreisvorstand
leitet den Kreis. Er sorgt im Bereich des Kreises für die Einhaltung der
Verbandsvorschriften gemäß § 4 und die Ausführung der Beschlüsse der
Legislativorgane des Verbands, des Bezirks und des Kreises sowie der
Exekutivgremien des Kreises.
-
Der Kreisvorstand
beruft auf Antrag eines Vorstandsmitglieds Fachwarte auf Kreisebene gemäß den
Bezeichnungen in der Wahlordnung. Dem Kreisvorstand obliegt auch die Abberufung
dieser Fachwarte.
-
Der Kreisvorstand
richtet zur Erledigung der Aufgaben und des laufenden Betriebs
eigenverantwortlich Fachgremien ein. Die eingerichteten Gremien und deren
Zusammensetzung werden in der Geschäftsordnung des Kreises zusammengefasst.
-
Der Kreisvorstand
kann zur Erledigung besonderer Aufgaben Verbandsangehörige mit Sonderaufgaben
betrauen.
-
Der Kreisvorstand
hat das Recht an allen Sitzungen und Tagungen der Legislativ- und
Exekutivorgane des Kreises teilzunehmen.
-
Für
Wahlfunktionen auf Kreisebene und Funktionen, die der Bestätigung durch den Kreistag
bedürfen, die wegen des vorzeitigen Ausscheidens des Fachwartes oder wegen
Nichtbesetzung bei Wahlen vakant sind, werden vom Kreisvorstand Kreisfachwarte
kommissarisch eingesetzt.
-
Der Kreisvorstand
trifft sich 2-mal pro Jahr um grundsätzliche Festlegungen für den Sportbetrieb,
die Öffentlichkeitsarbeit und den Vereinsservice im Kreis festzulegen.
1.2
Aufgaben des Kreisvorsitzenden
Der
Kreisvorsitzende repräsentiert, leitet und koordiniert den BTTV-Kreis.
Der
Kreisvorsitzende
-
repräsentiert
den BTTV im gesamten Kreis
-
beruft die Kreistage
und die Sitzungen des Kreisvorstands ein, stellt die Tagesordnungen auf und
führt den Vorsitz.
-
koordiniert
die Arbeit des Kreisvorstandes und beaufsichtigt die Tätigkeit der übrigen
Mitglieder des Kreisvorstands und der Fachwarte.
-
ist für die
satzungsgemäße Verwendung und ordnungsgemäße Geschäftsführung der seinem Kreis
zur Verfügung stehenden Finanzmittel verantwortlich. Kreise sind nicht
berechtigt, Spenden zu quittieren, Personal einzustellen und Kredite
aufzunehmen. Eine Werbung mit Leistungen des Kreises ist nur zulässig, wenn die
schriftliche Genehmigung des Präsidiums vorliegt.
1.3
Aufgaben des
stellvertretenden Kreisvorsitzenden
Der stellvertretende Kreisvorsitzende vertritt im Verhinderungsfall den Kreisvorsitzenden in allen Angelegenheiten.
1.4
Aufgaben des Kreissportwartes
Der
Kreissportwart ist für den gesamten Sportbetrieb im Kreis verantwortlich:
-
Koordination
des Mannschaftsspielbetriebs der Erwachsenen,
-
Erstellen von
Richtlinien für die Spielleiter,
-
Genehmigen der
Vereinsranglisten für Kreisligamannschaften,
-
Bearbeiten und
weiterleiten von Vereinsranglisten der Mannschaften, die in Ligen über der
Kreisebene spielen,
-
Abwickeln der Kreispokalmeisterschaften
für Erwachsene,
-
Erstellen von
Richtlinien für die Einstufung der Spieler(innen) in Leistungsklassen und
Führen der Einstufungsliste für Damen und Herren,
-
Organisation
der Kreiseinzelmeisterschaften und der Kreisranglistenturniere für Erwachsene,
-
Bekanntgabe
von Sportgerichtsurteilen im Kreis.
1.5
Aufgaben des Kreiskassenwartes
Der Kreiskassenwart unterstützt den Kreisvorsitzenden in allen finanztechnischen Angelegenheiten.
-
ist für die
finanztechnische Abwicklung im Kreis zuständig
-
führt die
Kasse des Kreises und wickelt den Zahlungsverkehr bargeldlos ab
-
gewährleistet
die ordnungsgemäße Buchführung der Finanzmittel des Kreises
-
überwacht und
kontrolliert die zweckgebundene Verwendung der Finanzmittel durch die
Fachgremien und Fachwarte des Kreises
-
führt die
Buchungsdatei online mit Zugriff für den Kreisvorsitzenden
-
erarbeitet
einen Entwurf des jährlichen Haushaltsplanes
-
erstellt die
jeweiligen Quartalsabrechnung und den Jahresabschluss
-
unterschreibt
die Teilnehmerverträge für den BTTV-Kreis Fürth und verwaltet sie
1.6
Aufgaben des Kreisfachwartes
Öffentlichkeitsarbeit
Der Kreisfachwart Öffentlichkeitsarbeit ist für die Öffentlichkeitsarbeit mit Printmedien und Neuen Medien im Kreis verantwortlich.
-
koordiniert
die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Kreisgebiet,
-
bedient die
Printmedien und Neuen Medien mit Informationen über das Sportgeschehen im Kreisgebiet
-
arbeitet den
Presseorganen des BTTV zu
-
knüpft
Kontakte zwecks Werbung auf der Kreis-Homepage oder in tt-liga
-
ist für
Entwicklung und Konzeption der Kreis-Homepage verantwortlich
-
stellt die
Ehrungen zusammen
1.7
Aufgaben des Kreisfachwartes
Vereinsservice
Der Kreisfachwart
Vereinsservice ist für die Mitgliedergewinnung im Bezirk, die
Dienstleistungsangebote sowie alle breitensportlichen Maßnahmen verantwortlich.
-
initiiert
Werbeaktionen und Veranstaltungen zur Förderung des Tischtennissports und der
Mitgliedergewinnung im Kreisgebiet
-
fördert die
Entwicklung und Einbindung der Frauen und Mädchen in allen Bereichen des Sports
und der Organisationsstruktur und stellt Kontakte zu den Gremien des
Frauensports im BLSV her
-
koordiniert Maßnahmen
und Veranstaltungen auf dem Gebiet des Breiten- und Schulsports
-
koordiniert
das Lehrwesen und die dezentrale Trainerausbildung im Kreisgebiet
-
ist
Ansprechpartner für den Verbandsfachbereich Lehrwesen
1.8
Aufgaben des Kreisjugendwartes
Der Kreisjugendwart ist für den gesamten Jugendbereich im Kreis verantwortlich. Er vertritt den Kreis bei allen jugendbezogenen Themen auf der Bezirksebene und gegenüber den Jugendorganisationen.
-
koordiniert
und steuert die Jugendarbeit und den Jugendeinzelspielbetrieb im Kreis,
-
koordiniert
den Mannschaftsspielbetrieb der Jugend,
-
genehmigt die
Vereinsranglisten der Jugendmannschaften auf Kreisebene,
-
schlägt die
Einstufung der Jugendlichen in die Leistungsklassen der Erwachsenen vor,
-
organisiert
die Kreiseinzelmeisterschaften und die Kreisranglistenturniere für Jugend und
Schüler,
-
nominiert die
Teilnehmer des Kreises für Sportveranstaltungen des Bezirks,
-
organisiert
die Kreismannschafts- und Kreispokalmeisterschaften der Jugend.
2
Berufene
Fachwarte
Zur Erledigung
der Aufgaben in den einzelnen Vorstandsbereichen beruft der Kreisvorstand
Fachwarte, deren Aufgaben sich durch die Benennung ergeben oder auch in der
Geschäftsordnung näher beschrieben sind. Im Zweifel sind die Festlegungen des Kreisvorstandes
bindend.
Für die Vorstandsbereiche sollen folgende Fachwartepositionen besetzt werden:
Sport:
-
Kreisfachwart
Seniorensport
-
Spielleiter 1.
Kreisliga Damen
-
Spielleiter 1.
Kreisliga Herren
-
Spielleiter 2.
Kreisliga Nord Herren
-
Spielleiter 2.
Kreisliga Süd Herren
-
Spielleiter 3.
Kreisliga Nord Herren
-
Spielleiter 3.
Kreisliga Süd Herren
-
Spielleiter 4.
Kreisliga Herren
-
Spielleiter 1.
Kreisliga Jungen
-
Spielleiter 2.
Kreisliga Nord Jungen
-
Spielleiter 2.
Kreisliga Süd Jungen
-
Pokalspielleiter
Damen und Herren
Öffentlichkeitsarbeit:
-
Kreisfachwart
Neue Medien
-
Kreisschriftführer
-
Kreisarchivar
Jugend:
-
Stv. Kreisjugendwart
II
Legislative
Alle Angelegenheiten
betreffend die Legislative sind in der Satzung und den Ordnungen des BTTV geregelt.
III
Gerichtsbarkeit
Alle Angelegenheiten
betreffend die Gerichtsbarkeit sind in der Satzung und den Ordnungen des BTTV
geregelt.
IV
Buch- und
Kassenprüfung
Alle Angelegenheiten
betreffend die Buch- und Kassenprüfung – insbesondere das Amt des Kreisrevisors
– sind in der Satzung und den Ordnungen des BTTV geregelt.
V
Sonstige
Bestimmungen
1
Bezug zu
Satzung und Ordnungen
Es wird bezüglich aller weiteren Angelegenheiten auf die
Satzung und Ordnungen des BTTV verwiesen.
2
Inkrafttreten und Veröffentlichung
Die Geschäftsordnung wurde in dieser Form
vom Kreisvorstand am 15. Januar 2007 beschlossen.
Sie ist unverzüglich in geeigneter Weise auf der Homepage zu
veröffentlichen.
Die Geschäftsordnung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft.
Damit verlieren alle vorherigen Geschäftsordnungen ihre Wirkung.
Fürth,
15. Januar 2007
Der
Kreisvorstand:
Robert
Simon (Kreisvorsitzender)
Helmut
Riedel (stv. Kreisvorsitzender, KFW Sport)
Heinz
Troßmann (Kreiskassenwart)
Jürgen
Scheller (Kreisjugendwart)