Geschäftsordnung

des Kreises Fürth im BTTV e.V.

 

 

I                      Exekutive

Die Organe der Exekutive sind:

-          der Kreisvorstand mit den Vorstandsbereichen

-          Sport

-          Finanzen

-          Jugend

-          Öffentlichkeitsarbeit

-          Vereinsservice

 

1               Kreisvorstand

Zusammensetzung:

Ordentliche Mitglieder des Kreisvorstands sind:

-          der Kreisvorsitzende, als Vorsitzender

-          der Kreissportwart,

-          der Kreiskassenwart,

-          der Kreisfachwart Öffentlichkeitsarbeit,

-          der Kreisfachwart Vereinsservice,

-          der Kreisjugendwart.

Außerordentliche Mitglieder des Kreisvorstands sind:

-          die Ehrenvorsitzenden des Kreises

 

Der Kreisvorstand wählt bei seiner konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte einen stellvertretenden Kreisvorsitzenden.

 

1.1             Aufgaben des Kreisvorstandes

-          Der Kreisvorstand leitet den Kreis. Er sorgt im Bereich des Kreises für die Einhaltung der Verbandsvorschriften gemäß § 4 und die Ausführung der Beschlüsse der Legislativorgane des Verbands, des Bezirks und des Kreises sowie der Exekutivgremien des Kreises.

-          Der Kreisvorstand beruft auf Antrag eines Vorstandsmitglieds Fachwarte auf Kreisebene gemäß den Bezeichnungen in der Wahlordnung. Dem Kreisvorstand obliegt auch die Abberufung dieser Fachwarte.

-          Der Kreisvorstand richtet zur Erledigung der Aufgaben und des laufenden Betriebs eigenverantwortlich Fachgremien ein. Die eingerichteten Gremien und deren Zusammensetzung werden in der Geschäftsordnung des Kreises zusammengefasst.

-          Der Kreisvorstand kann zur Erledigung besonderer Aufgaben Verbandsangehörige mit Sonderaufgaben betrauen.

-          Der Kreisvorstand hat das Recht an allen Sitzungen und Tagungen der Legislativ- und Exekutivorgane des Kreises teilzunehmen.

-          Für Wahlfunktionen auf Kreisebene und Funktionen, die der Bestätigung durch den Kreistag bedürfen, die wegen des vorzeitigen Ausscheidens des Fachwartes oder wegen Nichtbesetzung bei Wahlen vakant sind, werden vom Kreisvorstand Kreisfachwarte kommissarisch eingesetzt.

-          Der Kreisvorstand trifft sich 2-mal pro Jahr um grundsätzliche Festlegungen für den Sportbetrieb, die Öffentlichkeitsarbeit und den Vereinsservice im Kreis festzulegen.

 

1.2             Aufgaben des Kreisvorsitzenden

Der Kreisvorsitzende repräsentiert, leitet und koordiniert den BTTV-Kreis.

 

Der Kreisvorsitzende

-          repräsentiert den BTTV im gesamten Kreis

-          beruft die Kreistage und die Sitzungen des Kreisvorstands ein, stellt die Tages­ordnungen auf und führt den Vorsitz.

-          koordiniert die Arbeit des Kreisvorstandes und beaufsichtigt die Tätigkeit der übrigen Mitglieder des Kreisvorstands und der Fachwarte.

-          ist für die satzungsgemäße Verwendung und ordnungsgemäße Geschäftsführung der seinem Kreis zur Verfügung stehenden Finanzmittel verantwortlich. Kreise sind nicht berechtigt, Spenden zu quittieren, Personal einzustellen und Kredite aufzunehmen. Eine Werbung mit Leistungen des Kreises ist nur zulässig, wenn die schriftliche Genehmigung des Präsidiums vorliegt.

 

1.3       Aufgaben des stellvertretenden Kreisvorsitzenden

Der stellvertretende Kreisvorsitzende vertritt im Verhinderungsfall den Kreisvorsitzenden in allen Angelegenheiten.

 

1.4       Aufgaben des Kreissportwartes

Der Kreissportwart ist für den gesamten Sportbetrieb im Kreis verantwortlich:

 

-          Koordination des Mannschaftsspielbetriebs der Erwachsenen,

-          Erstellen von Richtlinien für die Spielleiter,

-          Genehmigen der Vereinsranglisten für Kreisligamannschaften,

-          Bearbeiten und weiterleiten von Vereinsranglisten der Mannschaf­ten, die in Ligen über der Kreisebene spielen,

-          Abwickeln der Kreispokalmeisterschaften für Erwach­sene,

-          Erstellen von Richtlinien für die Einstufung der Spieler(innen) in Leistungsklassen und Führen der Einstufungsliste für Damen und Herren,

-          Organisation der Kreiseinzelmeisterschaften und der Kreisrang­listenturniere für Erwachsene,

-          Bekanntgabe von Sportgerichtsurteilen im Kreis.

 

1.5       Aufgaben des Kreiskassenwartes

Der Kreiskassenwart unterstützt den Kreisvorsitzenden in allen finanztechnischen Angelegenheiten.

 

Der Kreiskassenwart

-          ist für die finanztechnische Abwicklung im Kreis zuständig

-          führt die Kasse des Kreises und wickelt den Zahlungsverkehr bargeldlos ab

-          gewährleistet die ordnungsge­mäße Buchführung der Finanzmittel des Kreises

-          überwacht und kontrolliert die zweckgebundene Verwendung der Finanzmittel durch die Fachgremien und Fachwarte des Kreises

-          führt die Buchungsdatei online mit Zugriff für den Kreisvorsitzenden

-          erarbeitet einen Entwurf des jährlichen Haushaltsplanes

-          erstellt die jeweiligen Quartalsabrechnung und den Jahresabschluss

-          unterschreibt die Teilnehmerverträge für den BTTV-Kreis Fürth und verwaltet sie

 

1.6             Aufgaben des Kreisfachwartes Öffentlichkeitsarbeit

Der Kreisfachwart Öffentlichkeitsarbeit ist für die Öffentlichkeitsarbeit mit Printmedien und Neuen Medien im Kreis verantwortlich.

 

Der Kreisfachwart Öffentlichkeitsarbeit

-          koordiniert die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Kreisgebiet,

-          bedient die Printmedien und Neuen Medien mit Informationen über das Sportgeschehen im Kreisgebiet

-          arbeitet den Presseorganen des BTTV zu

-          knüpft Kontakte zwecks Werbung auf der Kreis-Homepage oder in tt-liga

-          ist für Entwicklung und Konzeption der Kreis-Homepage verantwortlich

-          stellt die Ehrungen zusammen

 

1.7             Aufgaben des Kreisfachwartes Vereinsservice

Der Kreisfachwart Vereinsservice ist für die Mitgliedergewinnung im Bezirk, die Dienstleistungsangebote sowie alle breitensportlichen Maßnahmen verantwortlich.

 

Der Kreisfachwart Vereinsservice

-          initiiert Werbeaktionen und Veranstaltungen zur Förderung des Tischtennissports und der Mitgliedergewinnung im Kreisgebiet

-          fördert die Entwicklung und Einbindung der Frauen und Mädchen in allen Bereichen des Sports und der Organisationsstruktur und stellt Kontakte zu den Gremien des Frauensports im BLSV her

-          koordiniert Maßnahmen und Veranstaltungen auf dem Gebiet des Breiten- und Schulsports

-          koordiniert das Lehrwesen und die dezentrale Trainerausbildung im Kreisgebiet

-          ist Ansprechpartner für den Verbandsfachbereich Lehrwesen

 

1.8             Aufgaben des Kreisjugendwartes

Der Kreisjugendwart ist für den gesamten Jugendbereich im Kreis verantwortlich. Er vertritt den Kreis bei allen jugendbezogenen Themen auf der Bezirks­ebene und gegenüber den Jugendorganisationen.

 

Der Kreisjugendwart

-          koordiniert und steuert die Jugendarbeit und den Jugendeinzelspielbetrieb  im Kreis,

-          koordiniert den Mannschaftsspielbetrieb der Jugend,

-          genehmigt die Vereinsranglisten der Jugendmannschaften auf Kreisebene,

-          schlägt die Einstufung der Jugendlichen in die Leistungsklassen der Erwachsenen vor,

-          organisiert die Kreiseinzelmeisterschaften und die Kreisrang­listenturniere für Jugend und Schüler,

-          nominiert die Teilnehmer des Kreises für Sportveranstaltungen des Bezirks,

-          organisiert die Kreismannschafts- und Kreispokalmeisterschaften der Jugend.

 

2          Berufene Fachwarte

Zur Erledigung der Aufgaben in den einzelnen Vorstandsbereichen beruft der Kreisvorstand Fachwarte, deren Aufgaben sich durch die Benennung ergeben oder auch in der Geschäftsordnung näher beschrieben sind. Im Zweifel sind die Festlegungen des Kreisvorstandes bindend.

 

Für die Vorstandsbereiche sollen folgende Fachwartepositionen besetzt werden:

 

Sport:

-          Kreisfachwart Seniorensport

 

-          Spielleiter 1. Kreisliga Damen

 

-          Spielleiter 1. Kreisliga Herren

-          Spielleiter 2. Kreisliga Nord Herren

-          Spielleiter 2. Kreisliga Süd Herren

-          Spielleiter 3. Kreisliga Nord Herren

-          Spielleiter 3. Kreisliga Süd Herren

-          Spielleiter 4. Kreisliga Herren

 

-          Spielleiter 1. Kreisliga Jungen

-          Spielleiter 2. Kreisliga Nord Jungen

-          Spielleiter 2. Kreisliga Süd Jungen

 

-          Pokalspielleiter Damen und Herren

 

Öffentlichkeitsarbeit:

-          Kreisfachwart Neue Medien

-          Kreisschriftführer

-          Kreisarchivar

 

Jugend:

-          Stv. Kreisjugendwart          

 

 

II                    Legislative

Alle Angelegenheiten betreffend die Legislative sind in der Satzung und den Ordnungen des BTTV geregelt.

 

III                  Gerichtsbarkeit

Alle Angelegenheiten betreffend die Gerichtsbarkeit sind in der Satzung und den Ordnungen des BTTV geregelt.

 

IV                Buch- und Kassenprüfung

Alle Angelegenheiten betreffend die Buch- und Kassenprüfung – insbesondere das Amt des Kreisrevisors – sind in der Satzung und den Ordnungen des BTTV geregelt.

 

V                  Sonstige Bestimmungen

1                    Bezug zu Satzung und Ordnungen

Es wird bezüglich aller weiteren Angelegenheiten auf die Satzung und Ordnungen des BTTV verwiesen.

 

2                    Inkrafttreten und Veröffentlichung

Die Geschäftsordnung wurde in dieser Form vom Kreisvorstand am 15. Januar 2007 beschlossen.

Sie ist unverzüglich in geeigneter Weise auf der Homepage zu veröffentlichen.

Die Geschäftsordnung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft. Damit verlieren alle vorherigen Geschäftsordnungen ihre Wirkung.

 

 

Fürth, 15. Januar 2007

 

Der Kreisvorstand:

Robert Simon (Kreisvorsitzender)

Helmut Riedel (stv. Kreisvorsitzender, KFW Sport)

Heinz Troßmann (Kreiskassenwart)

Jürgen Scheller (Kreisjugendwart)